Kommission fordert Deutschland auf, über 3 Mrd. EUR plus Zinsen von der WestLB und sechs weiteren öffentlich-rechtlichen Banken zurückzufordern

Brüssel, den 20. Oktober 2004 - Die Europäische Kommission hat ihre langjährige Untersuchung der Anfang der 90er Jahre erfolgten Übertragung von Vermögenswerten der öffentlichen Hand an sieben öffentlich-rechtliche Regionalbanken abgeschlossen und Deutschland aufgefordert, 3 Mrd. EUR plus Zinsen zurückzufordern. Mit dieser Entscheidung wird die Prüfung der Landesbanken zum Abschluss gebracht, die die Kommission rund zehn Jahre beschäftigte und 2001 und 2002 in dem als Meilenstein betrachteten Übereinkommen zu der in der Satzung der Banken verankerten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ihren Höhepunkt fand.

„Mit dieser Entscheidung werden langwierige und unangenehme Auseinandersetzungen zwischen den privaten und öffentlichen Banken in Deutschland beigelegt und so gleiche Wettbewerbsbedingungen in dieser Branche geschaffen. Dies liegt im Interesse der in Deutschland operierenden Unternehmen, der Verbraucher/Steuerzahler und der Banken selbst, da dergestalt eine sie zu lange belastende Unsicherheit beseitigt wird,“ so das für Wettbewerb zuständige Mitglied der Kommission Mario Monti.

Anfang der 90er Jahre zwangen die Solvabilitäts- und Eigenmittelrichtlinien die deutschen öffentlich-rechtlichen Banken, größere Mengen neuen Kapitals aufzunehmen, um ihr Aktivitätsniveau aufrechterhalten zu können.

Dieses Kapital wurde von den Ländern – Teil- oder Volleigentümer der Banken - durch die Übertragung öffentlicher Gebäude oder anderer Vermögenswerte zur Verfügung gestellt.

Diese Finanzübertragungen führten zu einer Beschwerde des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), da die Privatbanken ihre Eigenkapitalquote ebenfalls erhöhen mussten, ihnen jedoch keine öffentliche Unterstützung zugute kam.

Die Beschwerde betraf sieben Banken (in Klammern das Jahr der Kapitalübertragung): die Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WestLB) (1991), die größte der öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland, aber auch die Landesbank Berlin (1993), die Norddeutsche Landesbank (1991), die Bayerische Landesbank (1994 und 1995), die Hamburgische Landesbank (1993), die Landesbank Schleswig-Holstein (1991) und die Landesbank Hessen-Thüringen (1998).

Die Kommission traf 1999 eine erste negative Entscheidung hinsichtlich der Übertragung an die WestLB und forderte eine Rückzahlung in Höhe von etwa 800 Mio. EUR. Das Gericht erster Instanz hob die Entscheidung 2003 zwar mit der Begründung auf, die Kommission habe ihre Berechnungen nicht ausreichend erläutert, bestätigte die Entscheidung aber grundsätzlich.

Die sorgfältige Prüfung der Kommission hat gezeigt, dass die von den Ländern vereinbarten Zahlungen für die Vermögensübertragungen sehr niedrig waren (unter 1 %) und nicht der von einem privaten Investor normalerweise erwarteten Anlagerendite entsprachen (diese wird auf etwa 6-7 % geschätzt – außer bei der Landesbank Hessen-Thüringen mit einem deutlich niedrigeren Zins). Die Kommission hat daher festgestellt, dass die ermäßigte Vergütung eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag darstellt, und hat Deutschland dazu aufgefordert, Maßnahmen zur Rückforderung des Differenzbetrags von den Landesbanken zu ergreifen.

Obwohl alle sieben Fälle in vielerlei Hinsicht Ähnlichkeiten aufweisen, unterscheiden sie sich u.a. in Bezug auf den Betrag und die Form der Kapitalübertragung, den Übertragungszeitpunkt und das tatsächlich im Wettbewerb mit Privatbanken eingesetzte Kapital. Daher müssen folgende Beträge von den einzelnen Banken zurückgefordert werden:

– WestLB: € 979 million plus interest

– Landesbank Berlin: € 810 million plus interest

– Norddeutsche Landesbank: € 472 million plus interest

– Landesbank Schleswig-Holstein: € 432 million plus interest

– Bayerische Landesbank: € 260 million plus interest

– Hamburgische Landesbank: € 90 million plus interest

– Landesbank Hessen-Thüringen: € 6 million plus interest

Der Abschluss der Verfahren wurde durch bilaterale Verhandlungen und die letzten Monat erreichte Einigung zwischen den Landesbanken, den betroffenen Ländern und dem Beschwerdeführer BdB über die angemessene Vergütung der Vermögensübertragungen erleichtert.

Quelle: Europäische Kommission

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