Betrugsversuch per Mahn - E-Mail (Hans E. Ruegsegger)

Wir haben heute folgende E-Mail bekommen (siehe unten). Diese E-Mail ist ein Betrugsversuch. Für alle die auch so eine E-Mail bekommen haben, lesen Sie die Hinweise am Ende des Beitrags.

Beispiel / Zitat:

Von: “briefkasten@xxxxxruegsegger.ch” <briefkasten@xxxxxruegsegger.ch>
Datum: 17. Juli 2007 02:14:46 Uhr GMT+02:00
An: xxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Aktenzeichen: 330235/35 Rechnung

Hans E. Rüegsegger (Anwaltskanzlei)
Schanzenstrasse 1, Postfach 7749, 3001 Bern

Aktenzeichen: 330235/35
Bern, den 16.07.2007

Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.

Sehr geehrte Kunde,

hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn, Deutschland an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:

Rechnung vom 15.08.2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R302280 für die Anmeldung vom 29.07.2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: xxxxxxxxxxxx.

Sie schulden meiner Mandantschaft daher 742,00 CHF. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.

Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei. Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.

Liquidation:

1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 466,50 CHF

Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV 1,50 CHF

Gesamtsumme 829,00 CHF

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 938,00 CHF.

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

10.07.2007 (hier eingehend)

auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.ruegsegger-hans.ch einsehen können.

Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die
Identifikation des PC’s, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans E. Rüegsegger
Rechtsanwalt

Hans E. Rüegsegger (Anwaltskanzlei)
Schanzenstrasse 1, Postfach 7749, 3001 Bern
Telefon: 031 392 36 00; Telefax: 086031 3746600
Postkonto: 30-384050-6

Bankkonto:

Hans E. Rüegsegger
Credit Suisse
Werdmühleplatz
8070 Zürich
Kto-Nr. 0879-741337-21
Clearing Code: 4879
Postcheckkto: 80-500-4

Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt Hans E. Rüegsegger (Anwaltskanzlei) an und Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck.

Meine Kommentare und Hinweise dazu:

  • Grundsätzlich gelten E-Mails nicht als belegbares Rechtsmittel. Eine Mahnung oder ähnliches per E-Mail würde also vor Gericht keine Aussage haben und damit keinen Beweis darstellen. Dazu sind die technischen Betrugsmöglichkeiten, den tatsächlichen Absender zu fälschen und den Empfang zu bestätigen, zu gross. Mit anderen Worten, nur per Post auf Papier zugestellte Schriftstücke haben Rechtsgültigkeit.
  • Wenn Sie nichts gekauft haben, dann müssen sie auch nichts bezahlen. Die Betrüger und Versender dieser E-Mail rechnen mit Ihrer Unsicherheit. “Hab ich nicht vielleicht doch dort was gekauft”? Wer weiss das noch nach einem Jahr. Fragen Sie sich einfach “Habe ich von denen, auf Papier, schon mal eine Rechnung bekommen? Wenn Sie nur den leisesten Verdacht haben nichts gekauft zu haben, machen Sie am besten gar nichts. Ein wirklicher Kreditor wird sich sicherlich per Post bei Ihnen melden.
  • Lesen Sie sich den Text aufmerksam durch. a. Eine Rechtsanwaltskanzlei würde vermutlich nie bei einem solchen Schreiben Rechtschreibfehler machen. Das wäre ein Indiz dafür, das es sich um einen Betrugsversuch handelt. b. Das Datum der Zahlunsgfrist liegt hinter dem Versanddatum zurück. Etwas komisch oder. Versendet wurde das E-Mail am 17.07.2007 - die Frist bis zu der der Betrag überwiesen werden soll ist der 10.07.2007. Das geht schon garnicht und jedes Gericht würde das Schreiben als ungültig ablehnen. c. Können Sie rechnen? Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 742 CHF, die Geschäftsgebühr auf 466,50 CHF plus Auslagenpauschale 1,50 CHF macht zusammen 1.210 CHF. Im Brief sind aber nur 829,00 CHF als Gesamtbetrag angegeben. Eine Zeile tiefer sogar auf einmal 938,00 CHF. Wundersame Vermehrung? d. Die Fax-Vorwahl passt nicht zu Bern “086031″. Ich glaube nicht, dass ein Rechtsanwalt sich hier verschreiben würde.
  • Grundsätzlich gilt, Dateien von unbekannten Absendern nicht öffnen!!! Erst recht, wenn es sich um solche dubiosen Schreiben handelt.

Weitere Informationen zu diesem Betrugsversuch finden Sie auf:

Newsblog der Schweizerischen Kriminalprävention

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