Staatliche Beihilfen: Kommission untersucht staatliche Finanzspritzen für IKB und Sachsen LB
Tags: Europäische Kommission, steuern
Brüssel, den 27. Februar 2008 - Die Europäische Kommission hat gemäß den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine eingehende Prüfung der staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung der IKB und der Sachsen LB in Deutschland eingeleitet. Beide Banken waren nach ihren Investitionen in US-amerikanische Subprime-Märkte in eine finanzielle Schieflage geraten. Im Sommer 2007 stellte die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) rund 9 Mrd. EUR für die Risikoabschirmung der IKB bereit, und eine Gruppe von Landesbanken räumte der Sachsen LB eine Liquiditätsfazilität in Höhe von rund 17 Mrd. EUR ein. Ohne diese Unterstützung und mehrere Folgemaßnahmen hätten die Banken ihre Tätigkeit einstellen müssen. Die Kommission muss nun prüfen, ob diese Maßnahmen staatliche Beihilfen darstellen und wenn ja, ob sie mit den Beihilfevorschriften der EU für die Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten vereinbar sind. Dass bei staatlichen Interventionen dieser Größenordnung Prüfverfahren eingeleitet werden, ist durchaus üblich. Dadurch erhalten die betroffenen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Verfahren werden ergebnisoffen geführt.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Es kann vorkommen, dass der Staat tätig werden muss, wenn die Stabilität der Finanzmärkte bedroht ist. Aufgabe der Kommission ist es, dafür zu sorgen, dass solche Interventionen nicht zu ungebührlichen Wettbewerbsverzerrungen führen. Ansonsten ist für die Bürger in Europa nicht verständlich, warum sie die Konsequenzen einer Finanzkrise tragen müssen und zugleich Steuergelder in ehemals profitable Banken gesteckt werden, die zu hohe Risiken eingegangen sind, aber für ihre riskanten Strategien nicht finanziell einstehen müssen.“
Nachdem Deutschland die Maßnahmen im Januar 2008 angemeldet hat, muss die Kommission nun prüfen, ob es sich dabei um Beihilfen handelt und wenn ja, ob sie mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind.
Deutschland vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers entsprechen und keine Beihilfe darstellen.
Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen wird die Kommission untersuchen, ob die Maßnahmen für einen marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber annehmbar gewesen wären und somit kein Beihilfeelement enthalten.
Sollte die Kommission zu dem Ergebnis gelangen, dass es sich bei den Maßnahmen um staatliche Beihilfen handelt, könnten diese dennoch zulässig sein, wenn sie die Voraussetzungen der EU-Leitlinien über staatliche Beihilfen für die Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten erfüllen. Die Kommission wird insbesondere untersuchen, ob durch die geplante Umstrukturierung die langfristige Rentabilität der Banken wiederhergestellt werden kann, ob sich die staatliche Unterstützung auf das erforderliche Minimum beschränkt und durch welche Art von Ausgleichsmaßnahmen etwaige durch die Beihilfe hervorgerufene Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum begrenzt werden könnten.
IKB
Die Deutsche Industriebank AG (IKB) ist eine in Düsseldorf ansässige Mittelstandsbank mit einer Bilanzsumme von 52 Mrd. EUR. Hauptaktionär ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die IKB stellte der Rhineland Funding Capital Corporation verschiedene Liquidiätsfazilitäten zur Verfügung und investierte in die Rhinebridge Funding - beides Zweckgesellschaften, die von der Krise auf dem US-amerikanischen Subprime-Markt betroffen waren. Am 30. Juli 2007 stellte die KfW für eine der Zweckgesellschaften der IKB eine Risikoabschirmung in Höhe von 8,1 Mrd. EUR bereit und sicherte die Bank gegen Verluste in Höhe von 1 Mrd. EUR aus anderen Subprime-Investments ab. Drei deutsche Bankenverbände erklärten sich bereit, 30 % der Risiken zu übernehmen. Am 30. November 2007 deckten die KfW und die Bankenverbände weitere Risiken in Höhe von ca. 350 Mio. EUR ab. Im Januar 2008 erwiesen sich die ersten beiden Maßnahmen als unzureichend. Am 13. Februar 2008 gab die Bundesregierung der KfW grünes Licht für eine weitere Finanzspritze für die IKB in Höhe von 2,3 Mrd. EUR, damit die Bank ihre Geschäftstätigkeit fortführen kann. Die Bankenverbände erklärten sich erneut zur Beteiligung an dieser Rettungsmaßnahme bereit.
Sachsen LB
Die Landesbank Sachsen Girozentrale (Sachsen LB) mit Sitz in Leipzig weist eine Konzernbilanzsumme von 67,8 Mrd. EUR aus. Die Sachsen LB ist die Zentralbank der Sparkassen in Sachsen und verleiht ihnen Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten. Anteilseigner der Sachsen LB sind der Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe, eine Finanzholding aus acht sächsischen Sparkassen.
Im August 2007 stand die Sachsen LB vor ernsten Liquiditätsproblemen und war nicht mehr in der Lage, eine ihrer Zweckgesellschaften, die Ormond Quay, die durch die US-amerikanische Subprime-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten war, zu refinanzieren. Ein Bankenpool aus zehn Landesbanken und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband verpflichtete sich, kurzfristige Schuldtitel von Ormond Quay im Wert von bis zu 17,1 Mrd. EUR zu erwerben.
Eine Woche später erlitt die Sachsen LB aufgrund von Einlagen in zwei Hedge-Fonds weitere Verluste in Höhe von 250 Mrd. EUR. Da die Bank Gefahr lief, die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen zu können, mussten die Eigentümer nach einer finanziell tragfähigen Lösung suchen. Am 26. August 2007 wurde eine Vereinbarung über den Verkauf der Sachsen LB an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) geschlossen.
Ein strukturiertes Investment-Portfolio von 17,5 Mrd. EUR, darunter Ormond Quay, wurde von dem Verkauf ausgenommen und in ein neu geschaffenes Investmentvehikel, das Super-SIV, überführt. Die Finanzierung des Super-SIV erfolgt durch die LBBW und die an der Sicherungsreserve der Landesbanken beteiligten Kreditinstitute. In diesem Zusammenhang stellte der Freistaat Sachsen für das Super-SIV eine Garantie von 2,75 Mrd. EUR.
Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens sagt noch nichts über die Vereinbarkeit der betreffenden Maßnahmen mit den Beihilfevorschriften der EU aus. Am Ende des Verfahrens wird jedoch eine endgültige Entscheidung über diese Vereinbarkeit getroffen, so dass die Begünstigten und ihre Geschäftspartner Rechtssicherheit genießen.
Eine nicht vertrauliche Fassung der Entscheidungen wird unter den betreffenden Nummern C(2008) 711/3 für IKB bzw. C(2008) 714/3 für Sachsen LB im Register über staatliche Beihilfen auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
Siehe auch MEMO/08/124.
Quelle: Europäische Kommission
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